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Hochseeschein - Infos

Hier finden Sie zusammengefasste Infos. Für detailliertere Auskunft lesen Sie bitte die Hochseeausweis-Verordnung. und die Änderungen der Hochseeausweis-Verordnung per 01.10.14 Der international anerkannte Hochseeausweis (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) berechtigt zum Führen von Segel- und/oder Motoryachten auf dem Meer. Er ist geografisch und zeitlich unbeschränkt gültig Voraussetzungen für den Erwerb des Hochseeausweises sind: Kantonaler Schiffsführerausweis der Kat. A (Motorboot) oder Kat. D (Segelboot) --> von Vorteil, aber keine Vorbedingung für die Kursteilnahme oder die praktische Ausbildung auf See Nothelferausweis, nicht älter als 6 Jahre vollendetes 16. Lebensjahr Attest über genügendes Hörvermögen Attest über genügendes Sehvermögen Bestandene Theorieprüfung Die theoretische Prüfung für den Hochseeausweis ist für die Kategorien "Segelschiffe" und "Motorschiffe" identisch und umfasst die Prüfungfächer Navigation, Schiffsführung, Seemannschaft, Meteorologie, Rechtsfragen, Medizin an Bord, Gezeitenaufgaben und Kartenaufgaben. Fahrtenachweis über Praxis auf See Für die Ausstellung ist ein Nachweis über folgende minimale Erfahrung zu erbringen: Segelschiff: 3 Wochen Seefahrt mit mindestens 18 Tagen auf See und 1000 Seemeilen, davon mindestens 700 nach bestandener Theorieprüfung. Motorschiff: 2 Wochen Seefahrt mit mindestens 10 Tagen auf See und 500 Seemeilen, davon mindestens 400 nach bestandener Theorieprüfung.